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	Copyright (C) 1999-2006 Frank Ronneburg <fr@openoffice.de>

	The Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch is licensed under the
	Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Germany License
	<http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/legalcode>.

	Creative Commons Legal Code
	---------------------------

	Namensnennung Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 2.0

	CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
	RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FHRT ZU KEINEM
	MANDATSVERHLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE
	GEWHR. CREATIVE COMMONS BERNIMMT KEINE GEWHRLEISTUNG FR DIE
	GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIET DIE HAFTUNG FR SCHDEN AUS, DIE
	SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.

	Lizenzvertrag

	DAS URHEBERRECHTLICH GESCHTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND
	(WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE
	COMMONS PUBLIC LICENSE (CCPL ODER LIZENZVERTRAG) ZUR VERFGUNG GESTELLT.
	DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLGIGE
	GESETZE GESCHTZT.

	DURCH DIE AUSBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWHRTEN RECHTS AN
	DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN
	RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RUMT IHNEN DIE HIER
	BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT
	DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLREN.

	1. Definitionen

	   a. Unter einer "Bearbeitung" wird eine bersetzung oder andere
	      Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persnliche geistige
	      Schpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als
	      Bearbeitung angesehen.

	   b. Unter den "Lizenzelementen" werden die folgenden
	      Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewhlt
	      und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden: Namensnennung,
	      Nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

	   c. Unter dem "Lizenzgeber" wird die natrliche oder juristische
	      Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
	      dieser Lizenz anbietet.

	   d. Unter einem "Sammelwerk" wird eine Sammlung von Werken, Daten oder
	      anderen unabhngigen Elementen verstanden, die aufgrund der
	      Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persnliche geistige
	      Schpfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren
	      Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit
	      Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugnglich sind
	      (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser
	      Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.

	   e. Mit "SIE" und "Ihnen" ist die natrliche oder juristische Person
	      gemeint, die die durch diese Lizenz gewhrten Nutzungsrechte
	      ausbt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf
	      das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrckliche Erlaubnis
	      des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewhrten
	      Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuben.

	   f. Unter dem "Schutzgegenstand" wird das Werk oder Sammelwerk oder
	      das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter
	      den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden.

	   g. Unter dem "Urheber" wird die natrliche Person verstanden, die das
	      Werk geschaffen hat.

	   h. Unter einem "verwandten Schutzrecht" wird das Recht an einem
	      anderen urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk
	      verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem
	      nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem
	      Tontrger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung
	      eines ausbenden Knstlers.

	   i. Unter dem "Werk" wird eine persnliche geistige Schpfung
	      verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz
	      angeboten wird.

	2. Schranken des Urheberrechts.
	
	   Diese Lizenz lsst smtliche Befugnisse unberhrt, die sich aus den
	   Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschpfungsgrundsatz oder
	   anderen Beschrnkungen der Ausschlielichkeitsrechte des
	   Rechtsinhabers ergeben.

	3. Lizenzierung.

	   Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages rumt Ihnen der
	   Lizenzgeber ein lizenzgebhrenfreies, rumlich und zeitlich (fr die
	   Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschrnktes
	   einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden
	   Art und Weise zu nutzen:

	   a. den Schutzgegenstand in krperlicher Form zu verwerten,
	      insbesondere zu vervielfltigen, zu verbreiten und auszustellen;

	   b. den Schutzgegenstand in unkrperlicher Form ffentlich
	      wiederzugeben, insbesondere vorzutragen, aufzufhren und
	      vorzufhren, ffentlich zugnglich zu machen, zu senden, durch
	      Bild- und Tontrger wiederzugeben sowie Funksendungen und
	      ffentliche Zugnglichmachungen wiederzugeben;

	   c. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tontrger aufzunehmen,
	      Lichtbilder davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a.
	      und b. genannten Umfang zu verwerten;

	   Die genannten Nutzungsrechte knnen fr alle bekannten Nutzungsarten
	   ausgebt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht,
	   solche Vernderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch
	   erforderlich sind, um die Nutzungsrechte fr alle Nutzungsarten
	   wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien
	   und auf andere Dateiformate umfasst.

	4. Beschrnkungen.
	
	   Die Einrumung der Nutzungsrechte gem Ziffer 3 erfolgt ausdrcklich
	   nur unter den folgenden Bedingungen:

	   a. Sie drfen den Schutzgegenstand ausschlielich unter den
	      Bedingungen dieser Lizenz vervielfltigen, verbreiten oder
	      ffentlich wiedergeben, und Sie mssen stets eine Kopie oder die
	      vollstndige Internetadresse in Form des
	      Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifgen, wenn Sie
	      den Schutzgegenstandvervielfltigen, verbreiten oder ffentlich
	      wiedergeben. Sie drfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder
	      fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie
	      gewhrten Rechte ndern oder beschrnken. Sie drfen den
	      Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie mssen alle Hinweise
	      unverndert lassen, die auf diese Lizenz und den
	      Haftungsausschluss hinweisen. Sie drfen den Schutzgegenstand mit
	      keinen technischen Schutzmanahmen versehen, die den Zugang oder
	      den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren,
	      die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die
	      genannten Beschrnkungen gelten auch fr den Fall, dass der
	      Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie
	      verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand
	      dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen,
	      mssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung
	      eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen
	      Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn
	      Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, mssen Sie - soweit dies
	      praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von
	      der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber
	      entfernen.

	   b. Sie drfen die in Ziffer 3 gewhrten Nutzungsrechte in keiner
	      Weise verwenden, die hauptschlich auf einen geschftlichen
	      Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergtung
	      abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang
	      mit der Einrumung der Nutzungsrechte ebenfalls einen
	      Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu
	      besteht, so wird dies nicht als geschftlicher Vorteil oder
	      vertraglich geschuldete geldwerte Vergtung angesehen, wenn keine
	      Zahlung oder geldwerte Vergtung in Verbindung mit dem Austausch
	      der Schutzgegenstnde geleistet wird (z.B. File-Sharing).

	   c. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfltigen,
	      verbreiten oder ffentlich wiedergeben, mssen Sie alle
	      Urhebervermerke fr den Schutzgegenstand unverndert lassen und
	      die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
	      vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den
	      Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des
	      Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist.
	      Dies gilt auch fr den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser
	      angeben ist, sowie - in einem vernnftigerweise durchfhrbaren
	      Umfang - fr die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende
	      Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie
	      sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es
	      sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den
	      Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem
	      Schutzgegenstand. Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen
	      Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Datenbank oder einem
	      Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso
	      aufflliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf
	      andere Rechtsinhaber.

	   d. Obwohl die gemss Ziffer 3 gewhrten Nutzungsrechte in umfassender
	      Weise ausgebt werden drfen, findet diese Erlaubnis ihre
	      gesetzliche Grenze in den Persnlichkeitsrechten der Urheber und
	      ausbenden Knstler, deren berechtigte geistige und persnliche
	      Interessen bzw. derhutzgegenstand ber das gesetzlich zulssige
	      Ma hinaus beeintrchtigt wird.

	5. Gewhrleistung.
	
	   Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich
	   vereinbart, bietet der Lizenzgeber keine Gewhrleistung fr die
	   erteilten Rechte, auer fr den Fall, dass Mngel arglistig
	   verschwiegen wurden. Fr Mngel anderer Art, insbesondere bei der
	   mangelhaften Lieferung von Verkrperungen des Schutzgegenstandes,
	   richtet sich die Gewhrleistung nach der Regelung, die die Person,
	   die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfgung stellt, mit Ihnen
	   auerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung
	   nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.

	6. Haftung.
	
	   ber die in Ziffer 5 genannte Gewhrleistung hinaus haftet Ihnen der
	   Lizenzgeber nur fr Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit.

	7. Vertragsende

	   a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingerumten Nutzungsrechte
	      enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen
	      durch Sie. Fr natrliche und juristische Personen, die von Ihnen
	      eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen
	      erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt,
	      diese natrlichen oder juristischen Personen erfllen smtliche
	      Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei
	      einer Vertragsbeendigung fort.

	   b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf
	      unbegrenzte Zeit (fr die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behlt
	      sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter
	      anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des
	      Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass
	      solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder
	      jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz
	      erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt,
	      bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.

	8. Schlussbestimmungen

	   a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfltigen,
	      verbreiten oder ffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem
	      Erwerber eine Lizenz fr den Schutzgegenstand unter denselben
	      Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingerumt
	      hat.

	   b. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so
	      wird die Wirksamkeit der brigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht
	      berhrt, und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
	      Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
	      angestrebten Zweck am nchsten kommt.

	   c. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung
	      dieses Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung
	      zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder eine solche
	      Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden
	      oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind.

	   d. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollstndige Vereinbarung zwischen
	      den Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es
	      gibt keine weiteren ergnzenden Vereinbarungen oder mndlichen
	      Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist
	      an keine zustzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner
	      Absprache mit Ihnen entstehen knnten. Der Lizenzvertrag kann
	      nicht ohne eine bereinstimmende schriftliche Vereinbarung
	      zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgendert werden.

	   e. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik
	      Deutschland Anwendung.

	CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND
	BERNIMMT KEINERLEI GEWHRLEISTUNG FR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST
	IHNEN ODER DRITTEN GEGENBER NICHT HAFTBAR FR SCHDEN JEDWEDER ART.
	UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) STZE HAT CREATIVE COMMONS ALL
	RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS
	AUSDRCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.

	AUSSER FR DEN BESCHRNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE FFENTLICHKEIT,
	DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI
	DIE MARKE CREATIVE COMMONS ODER EINE HNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON
	CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN.
	JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN BREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GLTIGEN
	NUTZUNGSBEDINGUNGEN FR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE
	AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT
	ZUGNGLICH GEMACHT WERDEN.

	CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT
	WERDEN.
